Terms and Conditions /Allgemeine Geschäftsbedingungen

Effective date: October, 2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
  2. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden
  3. Leistungen von ODOSCOPE
  4. Pflichten des Kunden
  5. Nutzungsrechte
  6. Entgelte
  7. Gewährleistung
  8. Schadensersatz und Haftung
  9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
  10. Laufzeit und Kündigung
  11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  12. Referenzvereinbarung
  13. Schlussbestimmungen

1. Präambel

  1. Die ODOSCOPE GmbH, Widdersdorfer Straße 403, 50933 Köln („ODOSCOPE“) bietet eine Softwarelösung zur Echtzeitanalyse vorhandener Datensätze des Auftraggebers, um Nutzern von Online-Angeboten des Kunden („Nutzer“) möglichst relevante Inhalte auszuspielen. Die Softwarelösung besteht aus einer kostenlos durch ODOSCOPE bereitgestellten Client-Software („Dashboard-Software“) sowie einer kostenpflichtig bereitgestellten Online-Plattform („Online-Plattform“).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) einschließlich des beigefügten Vertragsformulars regeln das Vertragsverhältnis zwischen ODOSCOPE und dem Kunden über die Nutzung des Dashboards sowie der Plattform.
  3. Die Leistungen von ODOSCOPE richten sich ausschließlich an Unternehmen.

2. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenlose Bereitstellung
    der Dashboard-Software sowie für die kostenpflichtige Bereitstellung der Online-
    Plattform durch ODOSCOPE.
  2. Die Leistungserbringung von ODOSCOPE erfordert die Integration von Codes in das Online-Angebot des Kunden („Scripts“). Die Entwicklung und Integration dieser Scripts obliegt dem Kunden.
  3. Die Nutzung der Dashboard-Software sowie der Online-Plattform wird nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Parteien zustande.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Leistungen von ODOSCOPE

  1. ODOSCOPE stellt dem Kunden unentgeltlich die Dashboard-Software zur Verfügung.
  2. ODOSCOPE stellt dem Kunden zeitlich befristeten Zugriff auf die Online-Plattform über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Die zeitliche Befristung entspricht der Laufzeit des Vertrages. Betrieb und Wartung der Online-Plattform obliegen ODOSCOPE. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software (ausgenommen der Dashboard-Software) durch ODOSCOPE nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von ODOSCOPE bereitgestellten und eingesetzten Software sowie zu vergleichbaren Informationen zu der bereitgestellten Online-Plattform. Die Bedienung und Konfiguration der Software, insbesondere die Entwicklung und Integration der für den Betrieb der Online-Plattform erforderlichen Scripts, obliegen dem Kunden.
  3. Der genaue Umfang der von ODOSCOPE bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertragsformular.
  4. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Online-Plattform beträgt 99% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von ODOSCOPE liegen wie insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Integration von Scripts durch den Kunden. ODOSCOPE wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber ODOSCOPE benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es ODOSCOPE ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
  5. ODOSCOPE führt täglich Datensicherungen der Online-Plattform sowie der vom Kunden hinterlegten Daten durch, die drei Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.
  6. ODOSCOPE stellt dem Kunden eine Dokumentation der Dashboard-Software und der Online-Plattform sowie Hinweise zu deren Benutzung in elektronischer Form in deutscher und/oder englischer Sprache online zum Abruf zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
  7. ODOSCOPE ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
  8. ODOSCOPE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Dashboard-Software sowie der Online-Plattform zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt ODOSCOPE vorbehalten, Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Stellt ODOSCOPE nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von ODOSCOPE.
  9. ODOSCOPE kann den Funktionsumfang der Dashboard-Software sowie der Online-Plattform jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von ODOSCOPE vollständig erhalten bleiben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer vorliegen oder die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen geboten ist. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von ODOSCOPE zu erbringenden Leistungen (wie beispielsweise geringfügige Designänderungen), wird ODOSCOPE den Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.
  10. ODOSCOPE ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Online-Plattform vorübergehend zu sperren, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht

    a. wurden bzw. werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden bzw. werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine
    natürliche Person verwendet werden;
    b. Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten Online-Plattform verschafft haben;
    c. die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
    d. ODOSCOPE aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben zur Sperrung verpflichtet ist;
    e. der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;
    f. der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat oder die hinterlegten Kontaktdaten falsch oder ungültig geworden sind und eine Kommunikation zwischen ODOSCOPE und dem Kunden nicht mehr möglich ist;
    g. der Kunde falsche Bankverbindungsdaten hinterlegt hat und eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet ist;
    h. Inhalte des Kunden gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patente, oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen und der Kunde den Verstoß trotz Hinweises von ODOSCOPE nicht unverzüglich abstellt; oder
    i. eine Gefahr der erheblichen Beschädigung oder Beeinträchtigung der von ODOSCOPE bereitgestellten Leistungen besteht.
  11. ODOSCOPE soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. ODOSCOPE wird die Sperrung unverzüglich aufheben, wenn der Grund der Sperrung wegfällt und der Kunde ODOSCOPE hierüber in Textform informiert.

4. Pflichten des Kunden

  1. Um ODOSCOPE die Leistungserbringung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu ermöglichen, stellt der Kunde ODOSCOPE Datensätze im csv-Format aufbereitet zur Verfügung. Diese Datensätze können insbesondere aus Webanalyse, CRM, Produktfeed, ERP, Lagerbestand und Retouren-Management stammen.
  2. Weiterhin stellt der Kunde ODOSCOPE die Struktur und eine Beschreibung der übermittelten Datensätze zur Verfügung.
  3. Etwaige Scripts, die bei den Nutzern des Online-Angebots des Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ausgeführt werden sollen, entwickelt und liefert der Kunde selbst aus. ODOSCOPE stellt dem Kunden hierfür die erforderlichen technischen Spezifikationen in elektronischer Form in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Entwicklung von Scripts die technischen Spezifikationen einzuhalten.
  4. Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Online-Plattform sicher zu verwahren und darf diese nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und ODOSCOPE unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
  5. Der Kunde hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten, die der Kunde auf der von ODOSCOPE bereitgestellten Online-Plattform speichert.
  6. Der Kunde benennt ODOSCOPE gegenüber einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen, der zum Empfang und zur Abgabe von Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag mit ODOSCOPE bevollmächtigt ist.
  7. Der Kunde räumt ODOSCOPE an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von ODOSCOPE im Rahmen der Nutzung der Dashboard-Software oder Online-Plattform überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist. ODOSCOPE ist insbesondere dazu berechtigt, die Inhalte zu Zwecken des Betriebs der Online-Plattform und der Datensicherung zu vervielfältigen. ODOSCOPE ist zudem berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. ODOSCOPE ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Kunden vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist.
  8. Der Kunde garantiert, dass er bei der Verwendung der Dashboard-Software und der Online-Plattform sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, beachten wird. Der Kunde stellt ODOSCOPE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der Dashboard-Software oder der Online-Plattform durch den Kunden gegenüber ODOSCOPE geltend machen. ODOSCOPE wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird ODOSCOPE die Verteidigung entweder dem Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen. Insbesondere wird ODOSCOPE von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß-und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.

5. Nutzungsrechte

  1. Mit Vertragsbeginn räumt ODOSCOPE dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare
    und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Dashboard-Software sowie die Online-Plattform vertragsgemäß zu nutzen.
  2. Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Dashboard-Software sowie der Online-Plattform, die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von ODOSCOPE innerhalb der Dashboard-Software oder der Online-Plattform oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter oder als Open Source-Inhalt offengelegt bzw. gekennzeichnet werden.

6. Entgelte

  1. Die Bereitstellung der Dashboard-Software durch ODOSCOPE erfolgt unentgeltlich.
  2. Der Kunde zahlt für die Nutzung der Online-Plattform an ODOSCOPE das im Vertragsformular vereinbarte Entgelt.
  3. Haben die Parteien eine Vergütung nach Umsatz vereinbart, gilt Folgendes:

    a. Übersteigt der vom Auftraggeber erzielte Umsatz den vereinbarten Grundumsatz, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes, berechnet aus dem über dem Grundumsatz hinausgehenden Betrag, an ODOSCOPE zu zahlen.
    b. Maßgebend für die Höhe des Grundumsatzes sind die vom Auftraggeber ohne den Einsatz der Dashboard-Software erzielten Umsätze. Der Grundumsatz wird durch die Einrichtung einer zufälligen Kontrollgruppe ermittelt. Diese Kontrollgruppe besteht aus einem vereinbarten prozentualen Anteil aller Nutzer. Sie bekommt keine über die Online-Plattform ausgespielten Internetseiten präsentiert. Die Auswahl der Kontrollgruppe erfolgt per Zufallsprinzip.
    c. Der Kunde stellt sicher, dass die an ODOSCOPE übermittelten Datensätze den Umsatz enthalten, der während einzelner Besuche erzielt wurde. Dies gilt sowohl für Besuche der Kontrollgruppe als auch für Besuche der Gruppe, die eine Auslieferung aus der ODOSCOPE Software erhalten haben.
    d. Die Vergütung erfolgt monatlich.
  4. Haben die Parteien eine Vergütung nach Festpreis vereinbart, zahlt der Kunde an ODOSCOPE die vereinbarte Vergütung. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung jährlich zu zahlen.
  5. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind alle Entgelte als netto-Preise zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer zu verstehen.
  6. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Anfang eines jeden vereinbarten Abrechnungszeitraumes im Voraus. Die in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Erteilt der Kunde ODOSCOPE ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht ODOSCOPE den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Rechnungsdatum und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

7. Gewährleistung

  1. Für kostenlose Leistungen richtet sich die Gewährleistung von ODOSCOPE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für Mängel bei der Bereitstellung der Online-Plattform haftet ODOSCOPE ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
  3. Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
  4. Sind die von ODOSCOPE nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird ODOSCOPE nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden innerhalb angemessener Frist die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die ODOSCOPE zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel in zumutbarer Weise umgehen kann, um die Online-Plattform vertragsgemäß nutzen zu können.
  5. Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die ODOSCOPE zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist – abhängig vom jeweils vereinbarten Vergütungsmodell – auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises oder monatlichen variablen Preises beschränkt.
  6. Erreicht die Minderung nach Ziffer 6.5 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 6.5 genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung bedarf der Schriftform.
  7. Im Falle einer Mängelanzeige wird der Kunde ODOSCOPE bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und ODOSCOPE insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die ODOSCOPE für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.
  8. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Schadensersatz und Haftung

  1. Für kostenlose Leistungen haftet ODOSCOPE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Übrigen haftet ODOSCOPE für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet ODOSCOPE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.
  4. ODOSCOPE haftet im Fall von Ziffer 7.3 weder für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, noch für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden.
  5. Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 7.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  6. Soweit nicht abweichend im Vertragsformular festgelegt, erachten die Parteien den typischen vorhersehbaren Schaden als EUR 25.000,00 pro Schadensfall und bis zu EUR 250.000,00 für alle Schadensfälle.
  7. Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 7.3 auf den Betrag für die Kosten der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.
  8. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von ODOSCOPE entsprechend.
  9. Eine etwaige Haftung ODOSCOPEs für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  10. Eine weitergehende Haftung von ODOSCOPE ist ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von ODOSCOPE, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von ODOSCOPE als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
  2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Online-Plattform sowie sämtliche Technologien von ODOSCOPE, Auskünfte, die ODOSCOPE im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich des Vertragsformulars.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde ODOSCOPE hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Der Kunde hat weiterhin ODOSCOPE in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
  4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch ODOSCOPE bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden bekannt werden, vom Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von ODOSCOPE selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
  5. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von fünf Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.
  6. Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von ODOSCOPE unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. ODOSCOPE kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
  7. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist ODOSCOPE berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden nach Ziffer 12.1 zu benennen.
  8. Mit Ausnahme von Ziffer 8.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Laufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertragsformular benannten Stichtag.
  2. Soweit im Vertragsformular nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Vertragsbeginn.
  3. Soweit im Vertragsformular nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei
    Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.
  4. ODOSCOPE ist weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist und ODOSCOPE die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Kunden gegenüber angedroht hat.
  5. ODOSCOPE bleibt vorbehalten, die Funktionalität der Dashboard-Software oder der Online-Plattform aus anderen als den in Ziffer 2.8 und 2.9 genannten Gründen einzuschränken oder einzustellen. ODOSCOPE wird den Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderungen auf diese Hinweisen und Gelegenheit geben, den geplanten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen steht ODOSCOPE ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Termin des Inkrafttretens der Änderungen zu.
  6. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  7. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird ODOSCOPE die Daten des Kunden löschen. ODOSCOPE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. ODOSCOPE ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn ODOSCOPE hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Kunden und ODOSCOPE durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden:
  2. ODOSCOPE übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird ODOSCOPE dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche mit Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. ODOSCOPE wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

12. Referenzvereinbarung

  1. Der Kunde erklärt sich bereit, vom Auftragnehmer als Referenzkunde genannt werden zu dürfen.
  2. ODOSCOPE ist berechtigt, nach schriftlicher Zustimmung des Kunden, Case Studies und Pressemitteilungen, welche mit der Leistungserbringung von ODOSCOPE gegenüber dem Kunden im Zusammenhang stehen und ähnliche Inhalte als Marketingmaßnahmen zu veröffentlichen.

13. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Vertragsformulars den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen sonstigen Anlagen, dem Vertragsformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor.
  3. Der Kunde kann gegen Forderungen von ODOSCOPE nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.